Ratenkredit – Auf die Konditionen kommt es an!

Restschuldversicherung: Sinnvoll oder unnötig?

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Da im Falle einer längeren Arbeitsunfähigkeit durch Krankheit oder Unfall in der Regel auch das Einkommen sinkt, kann die Rückzahlung des Kredits zu einer zusätzlichen Belastung werden. Auch im Todesfall des Kreditnehmers kann für die Familie die Rückzahlung des Kredits zu einer unerwarteten Belastung werden.

Viele Banken bieten daher eine so genannte Restschuldversicherung (RSV), die im Falle einer Krankheit oder gar Tod des Kreditnehmers die verbleibenden Schulden tilgt. Die Restschuldversicherung wird mitfinanziert und ist daher in den monatlichen Ratenzahlungen für den Kredit enthalten. Doch Vorsicht: Banken verdienen gut an einer RSV und drängen ihre Kunden beim Abschluss eines Ratenkredits allzu gerne zum Abschluss einer RSV. Die ist mitunter jedoch teuer und kann die Kosten des Kredits unnötig in die Höhe treiben. Prüfen Sie daher sorgfältig, ob Sie eine Restschtuldversicherung wirklich brauchen und in welchem Fall sie wirklich hilft. Meist greift sie nämlich nicht bei Arbeitslosigkeit, sondern nur bei Unfall oder Tod.

Manche Banken und Sparkassen bestehen auf eine Restschuldversicherung beim Abschluss eines Ratenkreditvertrags. In diesem Fall sind beide Verträge miteinander verbunden und der Kreditnehmer tritt sämtliche Ansprüche aus der Versicherung an das Kreditinstitut ab. Banken dürfen allerdings die Vergabe eines Kredits nicht vom Abschluss einer zusätzlichen Versicherung abhängig machen. Lassen Sie sich also nichts einreden.

Die Restschuldversicherung ist nichts anderes als eine Risikolebensversicherung, die im Falle von Krankheit oder Tod die dann noch fälligen Raten übernimmt. Die Kosten einer Restschuldversicherung müssen immer im Kreditvertrag mit angegeben werden.

Oft ist es sinnvoller und günstiger, statt einer RSV eine Extraversicherung, etwa gegen Berufsunfähigkeit oder Unfälle abzuschließen. Wenn Sie bereits im Besitz einer solchen Versicherung sind, dann brauchen sie eventuell gar keine RSV mehr.

Tipp: Überlegen Sie sich gut, ob Sie für Ihren Kredit noch eine Restschuldversicherung brauchen und wie teuer diese ist. Lassen Sie sich von keiner Bank zum Abschluss einer RSV leichtfertig überreden. Das kann Ihnen unnötige Kosten verursachen. Bei Arbeitslosigkeit zahlen die meisten Restschuldversicherer nicht. Müssen Sie um Ihren Arbeitsplatz fürchten, sollten Sie auf jeden Fall darauf achten, dass Sie eine Restschuldversicherung wählen, die auch bei einem Arbeitsplatzverlust die monatlichen Raten für Ihren Kredit übernimmt – oder besser auf den Kredit verzichten.

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