Bei einigen Kfz-Versicherungen ist es möglich einen Schadenfreiheitsrabatt auf einen anderen Versicherten zu übertragen. Die schadenfreien Jahre können in der Regel auf Ehepartner, Lebenspartner, Kinder oder in häuslicher Gemeinschaft lebende Personen übertragen werden.
Wie viele schadenfreie Jahre angerechnet werden, hängt davon ab, wie lange der Begünstigte im Besitz einer Fahrerlaubnis ist.