Prozesskosten und Scheidung: Wer soll das bezahlen?

Wann lohnt sich eine Rechtsschutzversicherung?

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Eine Rechtsschutzversicherung übernimmt im Idealfall die Anwalts- und Gerichtskosten für den Versicherten. Diesen Rechtsschutz gibt es für verschiedene Bereiche des täglichen Lebens, die der Kunde auch kombinieren kann. Hierzu empfiehlt sich eine gründliche Analyse des persönlichen Streitpotentials: „Wo kann ich in einen ernsten Konflikt geraten?“ So lassen sich überflüssige Absicherungen sparen, denn der Beitrag zur Rechtsschutzversicherung hängt hauptsächlich vom gewünschten Leistungsumfang ab.

Für Vielfahrer kann der Verkehrsrechtsschutz sinnvoll sein, Mieter, die Probleme mit ihrem Vermieter fürchten, bräuchten einen Mietrechtsschutz und Arbeitnehmer mit einem „schwierigen“ Chef könnten sich eine Berufsrechtsschutzversicherung zulegen. Es gibt diese Bausteine meist in verschiedenen Kombinationen; Verkehrs- und Mietrechtschutz sind hingegen auch einzeln zu haben. Separat sind die einzelnen Rechtsschutz-Schwerpunkte meist teurer als im Paket.
Über einen Online-Vergleichsrechner kann man sich das passende Versicherungspäckchen zusammenstellen. So erhält man auch einen Überblick über günstige Angebote. Sinnvoll ist es auch, eine Familienversicherung abzuschließen, wenn man den Partner und die Kinder gleich mit absichern will. Durch den Einschluss einer geringen Selbstbeteiligung, beispielsweise 150 Euro, kann man zusätzlich an den Beiträgen sparen.

Auch die persönliche Lebenssituation kann die Kosten beeinflussen: Beamte und Angehörige des öffentlichen Dienstes zahlen oft günstigere Beiträge. Single-Tarife sind preiswerter als der Normaltarif und bei speziellen Policen für Senioren wird ab dem Renteneintritt des Versicherten der Berufs-Rechtsschutz gestrichen.
Selbstständige hingegen müssen zumindest bei einer Privat-Rechtsschutz-Police mit höheren Beiträgen rechnen. Hier finden Sie weitere Informationen zum Thema Rechtsschutz für Selbstständige.

Wenig finanzielle Hilfe bei Scheidung
Die beste Versicherung nützt nichts, wenn sie im Schadensfall nicht zahlt. Deshalb sollte man beachten, dass nicht jeder Fall von einer Rechtsschutz-Versicherung übernommen wird.
Generell ausgeschlossen sind juristische Auseinandersetzungen mit der eigenen Rechtsschutzversicherung, von mitversicherten Personen untereinander oder mit dem Versicherungsnehmer.
Vorsätzlich begangene Straftaten, Spiel- und Wettverträge, Spekulationsgeschäfte und das Gesellschafts- und Baurecht sind ebenfalls nicht abgedeckt.
Wenn im Vertrag von „Beratungs-Rechtsschutz“ die Rede ist, übernimmt die Versicherung die Kosten für ein Gespräch beim Anwalt. Landet die Sache jedoch vor Gericht, dürfen Sie selbst zahlen.

Beim Erb- und Familienrecht – zum Beispiel bei einer Scheidung – gibt es so gut wie keine Versicherung, die mehr als den Beratungs-Rechtsschutz bietet. Außerdem muss man sich darüber im Klaren sein, dass bereits schwelende Konflikte generell nicht von der Rechtsschutzversicherung übernommen werden. Auch alles, was innerhalb der Wartezeit von drei Monaten passiert, ist für die Versicherung tabu. Es bringt also nichts, schnell noch eine Versicherung abzuschließen, wenn „Ärger in der Luft liegt“. Eine Ausnahme gibt es beim Verkehrsrechtsschutz. Ebenso ausgeschlossen vom Versicherungsschutz sind Streitigkeiten, die von vornherein keine Aussicht auf Erfolg haben.

In mancher zerrütteten Beziehung sind die Aufwendungen für eine Scheidung eine zusätzliche Belastung. Geringverdiener und Arbeitslose haben die Möglichkeit, Prozesskostenhilfe zu beantragen.

Mehr zu finanzieller Unterstützung wie Beratungshilfe und Prozesskostenbeihilfe lesen Sie auf der folgenden Seite.

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