Prozesskosten: Kann ich mir mein Recht leisten?

Überblick: So macht der Prozess nicht arm

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Ein Rechtsstreit kann teuer werden, denn wer in einem Zivilprozess unterliegt, zahlt in der Regel alles. Dies ist zwar meist nicht Existenz bedrohend, kann aber schnell in die Tausende gehen. Rechtsschutzversicherungen kommen hierfür auf – in der Regel jedenfalls.

Eine Rechtsschutzversicherung gibt es für verschiedene Bereiche des täglichen Lebens, die der Kunde je nach Bedarf zusammenstellen kann: Privatrechtsschutz, Berufs- oder Verkehrsrechtschutz sind gängige Möglichkeiten, die man miteinander oder mit weiteren Schwerpunkten kombinieren kann. Der Beitrag zur Rechtsschutzversicherung hängt hauptsächlich vom gewünschten Leistungsumfang ab.

Letztendlich muss man sich darüber im Klaren sein, dass bereits schwelende Konflikte generell nicht von der Rechtsschutzversicherung übernommen werden. Auch alles, was innerhalb der Wartezeit von drei Monaten passiert, ist für die Versicherung tabu, genauso wie ein Rechtstreit, der keine Aussicht auf Erfolg hat.

Für Geringverdiener oder Ratsuchende ohne Rechtsschutzversicherung gibt es die Möglichkeit, mit der Eigenleistung von zehn Euro staatliche Beratungshilfe in Anspruch zu nehmen. Das bedeutet, dass man sich in rechtlichen Angelegenheiten durch einen Anwalt beraten lassen und sich bei außergerichtlichen Auseinandersetzungen auch vertreten lassen kann. Beratungshilfe muss bei den Amtsgerichten beantragt werden.

Wenn alle außergerichtlichen Bemühungen scheitern, kann über die staatliche Prozesskostenhilfe auch Unterstützung in gerichtlichen Streitigkeiten in Anspruch genommen werden. Diese gibt es bei sehr schlechten wirtschaftlichen Verhältnissen als Zuschuss, ansonsten muss die Beihilfe in Raten zurückgezahlt werden. Auch hier gilt: Hilfe nur nach Antragstellung.

Ob Rechtschutz oder Prozesskostenhilfe – gut zu wissen, dass man im Streitfall (finanzielle) Unterstützung bekommen kann. Und wenn man diese Hilfe nie in Anspruch nimmt – umso besser.

2 Kommentare zu “Prozesskosten: Kann ich mir mein Recht leisten?”:

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