Progressionsvorbehalt

Es gibt Einkünfte, die im Steuerrecht dem so genannten Progressionsvorbehalt unterliegen. Dazu zählen Lohnersatzleistungen wie zum Beispiel Mutterschaftsgeld, Arbeitslosengeld und Kurzarbeitergeld. Diese Einkünfte sind zwar steuerfrei, erhöhen aber den persönlichen Steuersatz, so dass auf alle anderen Einkünfte letztendlich mehr Steuern bezahlt werden, als dies ohne Lohnersatzleistungen der Fall wäre.

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