Vorsorge für Notfälle treffen: Kontovollmacht erteilen

Ein plötzlicher Unfall oder eine schwere Krankheit können jeden treffen.
Nicht nur persönliches Leid ist die Folge. Überweisungen, Bargeldbeschaffung und andere Bankgeschäfte können unter Umständen nicht mehr selbst getätigt werden – die gerichtliche Bestellung eines Betreuers kann erforderlich werden. Für solche Fälle ist es hilfreich, vorsorglich einer Person des Vertrauens auch zur Regelung der Vermögensangelegenheiten gegenüber der Bank eine Vollmacht zu erteilen.

Der Bundesverband deutscher Banken

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