Steuern auf Renten beschlossen

Am Freitag hat der Bundesrat das „Alterseinkünftegesetz“ beschlossen. Damit wird sich Grundsätzliches beim Thema Rente und Steuern ändern. Auch die steuerlichen Vorteile von Kapital-Lebensversicherungen werden ab 2005 massiv eingeschränkt.

Generell wird die jetzige vorgelagerte Besteuerung von Renten zu Gunsten einer nachgelagerten abgeschafft. Das bedeutet: Bislang wurden aus dem bereits versteuerten Einkommen die Beiträge zur Rente entrichtet. Zukünftig sollen diese Zahlungen in die gesetzliche und private Altersvorsorge schrittweise bis 2025 gänzlich steuerfrei sein.

Im Gegenzug greift der Fiskus bei der Auszahlung der Renten im Alter zu. Bislang sind Renten nur mit dem Ertragsteil steuerpflichtig. Das sind im Schnitt etwa 30 Prozent. Ab 2005 sind dann dauerhaft 50 Prozent des Renteneinkommens steuerpflichtig. Bei Neurentnern steigt dieser Anteil bis 2025 um zwei Prozent, danach um ein Prozent. Ab 2040 sind dann 100 Prozent der Rente zu versteuern.

Allerdings gibt es weiterhin Freibeträge. Im kommenden Jahr liegt dieser bei etwa 18.900 Euro für alleinstehende und 37.800 für verheiratete Rentner. Wer jährlich weniger an Rente bezieht, muss keine Steuern zahlen. Dieser einmal festgesetzte Freibetrag bleibt für einen Rentnerjahrgang bis zum Tode gleich – auch wenn die Renten steigen sollten.

Gleichzeitig wurde vom Bundesrat beschlossen die steuerlichen Privilegien von Kapital-Lebensversicherungen zu kappen. Bislang waren Auszahlungen aus diesen Verträgen gänzlich steuerfrei, wenn der Vertrag länger als 12 Jahre lief. Künftig werden diese Auszahlungen zur Hälfte steuerpflichtig sein, wenn die Versicherung erst nach dem 60. Lebensjahr ausgezahlt wird.

Allerdings gilt diese Regelung nur für Verträge, die ab dem Jahr 2005 abgeschlossen werden. Bestehende Lebensversicherungen bleiben also unberührt. Wer noch in diesem Jahr eine solche Versicherung abschließt, kann daher noch mit den alten steuerlichen Vergünstigungen rechnen. Experten warnen jedoch davor, eine Kapitallebensversicherung abzuschließen, nur um die alten Steuerprivilegien noch schnell mitzunehmen.

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