Beruflich veranlasste Telefonate als Werbungskosten absetzen!

Wenn Sie berufliche Telefonate von Ihrem privaten Telefonanschluss aus führen, können Sie die entstandenen Gebühren als Werbungskosten geltend machen. Es gibt zwei Möglichkeiten, die Kosten zu belegen. Sie können entweder alle einzelnen Gespräche nachweisen, oder einen Pauschalbetrag nutzen. Die Pauschale beträgt 20 % des monatlichen Rechnungsbetrags, jedoch höchstens 20 Euro monatlich.

Sollten Sie sich für den Einzelnachweis entscheiden, müssen neben Datum, Anschlussnummer sowie gewählter Nummer auch Beginn, Ende und Dauer der Verbindung, sowie Tarifeinheit oder Entgelt des Einzelgesprächs darin enthalten sein.

Schreibe einen Kommentar

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht.
* Pflichtfelder

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.