Ob Makler oder Agent: Was bringt das neue Versicherungsvermittlergesetz?

tipp_vermittlerjpg.JPGWer verkauft mir eigentlich meine Versicherung – Der Makler, der Agent oder der Mehrfachagent? Wo liegen die Unterschiede? Und was hat der Verbraucher zu erwarten, wenn das neue Versicherungsvermittlergesetz in Kraft tritt?

Versicherungsagenten oder Makler?

[!–T–] (sho/awe) Ob Busfahrer, Student, Single oder Familienvater – irgendwann muss sich jeder mit seinem Versicherungsschutz beschäftigen. Viele tun dies nicht gerade gern und sind froh, wenn sie die Angelegenheit delegieren können. Sie wenden sich deshalb an einen Vermittler, einen Makler oder Agenten.

Diese leben davon, dass Versicherungen abgeschlossen – also verkauft – werden. Das neue Versicherungsvermittlergesetz soll dem Kunden mehr Transparenz und Sicherheit bringen im Umgang mit Makler, Agent oder Mehrfachagent. Doch zunächst mal die Frage: Was machen diese eigentlich?

Unter den hauptberuflichen Vermittlern sind die Versicherungsagenten in der großen Mehrheit. Ein Agent arbeitet im Auftrag einer Versicherung – und zwar einer einzigen. Dabei handelt der Agent entweder als Angestellter der Versicherung oder – was häufiger vorkommt – als Selbständiger.

Wenn eine Versicherung über einen Agenten abgeschlossen wird, erhält dieser eine Abschlussprovision von der Assekuranz. Läuft die Versicherung länger als ein Jahr, bekommt er zusätzlich eine Bestandsprovision. Ein Vertrag kommt jedoch nur zwischen dem Kunden und der Versicherung, die durch den Agenten vertreten wird, zustande.

Neben Agenten, die für eine einzige Versicherung arbeiten, gibt es auch solche, die mit mehreren Unternehmen kooperieren. Mehrfachagenten arbeiten zwar auch im Auftrag von Versicherungen, sie können jedoch die diversen Produkte verschiedener Versicherungen miteinander vergleichen.

So kann es den passenden Schutz zum bestmöglichen Preis geben. Beispielsweise ist es bei einem Mehrfachagenten möglich, eine Haftpflichtversicherung bei der Gesellschaft A, eine Hausratversicherung bei der Gesellschaft B und eine Unfallversicherung der Gesellschaft C zu bekommen.

Im Gegensatz zum Agenten handelt der Makler nicht im Auftrag einer Versicherung. Er ist an kein Versicherungsunternehmen gebunden. Dennoch verdient er über Abschluss- und Bestandsprovisionen der Versicherungen, diese heißen bei Maklern allerdings Courtage. Die Kunden der Makler nennt man – wie bei Anwälten und Steuerberatern – Mandanten.

Der Makler vertritt die Interessen seiner Mandanten gegenüber den Versicherungen. Dazu schließt er mit dem Kunden einen Maklervertrag ab. In der Regel kommt dieser Vertrag in Papierform zustande, zwingend ist dies aber nicht. Ein schriftlicher Maklervertrag wird selten nur für eine einzige Versicherung vereinbart.

Es ist üblich, sämtliche Versicherungsangelegenheiten – oft auch Kapitalanlagen oder Bausparverträge – in die Hände des Maklers zu geben. Dazu gehört auch, dass er in Versicherungssachen berät und den Bedarf sowie die ganz persönlichen Risiken seines Mandanten erkennt.

Dann sollte er einen Rat geben, welcher Versicherungsschutz sinnvoll ist. Das letzte Wort liegt jedoch beim Mandanten. Wenn man sich mit dem Makler einig ist, welche Versicherungen abgeschlossen, beibehalten, geändert oder gekündigt werden sollen, leitet er die entsprechenden Schritte in die Wege.

Damit er gegenüber den Versicherungen im Namen seines Mandanten auftreten darf, braucht er eine Maklervollmacht. Diese ist meist Teil des Maklervertrages.

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