Mutterschutz & Elternzeit: Die Rechte von Schwangeren und jungen Müttern

Die Rechte von Schwangeren und jungen Müttern in der Arbeitswelt sind durch das Mutterschutzgesetz gesichert. Frauen, die bisher erwerbstätig waren, müssen finanziell keine Einbußen hinnehmen.

Neben schwangeren Frauen, die sich in einem Arbeitsverhältnis befinden, gilt das Mutterschutzgesetz auch für diejenigen, welche in Heimarbeit arbeiten oder sich in einer Ausbildung befinden. In dem Gesetz sind arbeitsrechtliche Bestimmungen geregelt, wie zum Beispiel Beschäftigungsverbote, Schutzfristen, Kündigungsschutz und die Höhe des Mutterschaftsgeldes. Anspruch auf Mutterschaftsgeld haben alle berufstätigen Frauen. Da das Mutterschaftsgeld eine Lohnersatzleistung ist, haben Hausfrauen somit keinen Anspruch auf Mutterschaftsgeld.

Die Höhe des Mutterschaftsgeldes richtet sich nach der Beschäftigungsart und der Art der Krankenversicherung. Gesetzlich versicherte Arbeitnehmerinnen erhalten Mutterschaftsgeld in Höhe ihres durchschnittlichen Nettogehalts der letzten drei Monate vor Beginn der Schutzfrist. Die Krankenkasse zahlt pro Kalendertag bis zu 13 Euro Mutterschaftsgeld. Liegt das durchschnittliche Nettogehalt höher, wird der Restbetrag vom Arbeitgeber bezuschusst.

Um Mutterschaftsgeld zu erhalten, müssen werdende Mütter eine ärztliche Bescheinigung über den voraussichtlichen Geburtstermin bei den zuständigen Behörden und Institutionen vorlegen. Zusammen mit der Bescheinigung sollte der Antrag auf Mutterschaftsgeld ungefähr eine Woche vor Beginn der Schutzfrist bei der zuständigen Stelle (Krankenkasse, Bundesversicherungsamt, Arbeitsamt) eingereicht werden. Der Arbeitgeber muss so früh wie möglich über eine Schwangerschaft informiert werden, damit dieser die gesetzlichen Regelungen zum Mutterschutz einhalten kann. Wie viel Mutterschaftsgeld jede einzelne Arbeitnehmerin erhält, kann unter http://www.forium.de/mutterschaftsgeld-rechner.html berechnet werden.
Nach dem Mutterschutz folgt die Elternzeit. Kinder, die seit 2007 das Licht der Welt erblicken, bescheren ihren Eltern nicht nur einen persönlichen Reichtum. Das Elterngeld bietet vielen Familien eine finanzielle Erleichterung für die ersten Monate.

Denn wer ein Kind bekommt, kann in den ersten zwölf, beziehungsweise 14 Lebensmonaten 67 Prozent seines durchschnittlichen Nettogehaltes der letzten zwölf Monate vom Staat bekommen. Der Staat unterstützt junge Eltern mit mindestens 300 Euro. Diesen Betrag bekommen sowohl Arbeitslose als auch Hausfrauen und -männer, Studierende, Auszubildende oder Geringverdiener.

Weitere Informationen finden Sie unter: http://www.forium.de/redaktion/mutterschutz-und-mutterschaftsgeld-zum-wohl-von-mutter-und-kind/.

Pressekontakt:
forium GmbH – Öffentlichkeitsarbeit
Torsten Elsner
Tel.: 030-420246-50
E-Mail: Torsten.Elsner@forium.de
Web: www.forium.de

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