Mutter-Kind-Kur: Pause vom Alltag

Kurz und bündig: Die Kur für Mütter und Väter

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Überlastete Mütter oder Väter, aber auch Pflege- und Großeltern in Familienverantwortung haben seit der jüngsten Gesundheitsreform das Recht auf eine Mutter-/Vater-Kind-Kur. Der Arzt muss die medizinische Notwendigkeit feststellen.

Ein krankes Kind kann die Mutter oder den Vater begleiten, das gilt auch, wenn das Kind die Trennung nicht verkraften würde oder keine ausreichende Betreuung hätte. Die Kosten der Kur trägt die Krankenkasse, allerdings muss der Patient zehn Euro pro Tag als Zuzahlung leisten, Kinder sind von der Zuzahlung befreit.

Im Prinzip gibt es drei Möglichkeiten, eine Kur zu beantragen: über die Krankenkasse, über eine Kureinrichtung direkt, oder über eine private bzw. gemeinnützige Kurvermittlung, wie beispielsweise die Stellen des Müttergenesungswerks.

Widerspruch gegen einen negativen Bescheid ist innerhalb eines Monats möglich. Eine Beratungsstelle kann hierbei unterstützen. Die Kasse muss dann den Antrag noch einmal prüfen und bewilligt die Kur vielleicht doch noch.

Welche staatliche Unterstützung Ihnen als Eltern zusteht, lesen Sie im Text Finanzen im Griff als junge Familie.

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