Mutter-Kind-Kur: Pause vom Alltag

Wer kann eine Mutter-Kind-Kur machen?

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Eine Kur kann in Anspruch genommen werden, wenn Mütter oder Väter überlastet, gesundheitlich geschwächt oder bereits erkrankt sind. Kommen zum familiären Stress noch weitere Belastungen wie Krankheit eines Angehörigen, Arbeitslosigkeit oder finanzielle Probleme hinzu, wird die Gesundheit meist noch weiter beeinträchtigt, besonders betroffen sind häufig Alleinerziehende.

Typische Indikationen als Voraussetzung einer Kur sind gesundheitliche Schwächung oder konkrete Beschwerden beispielsweise Atemwegs- oder Hauterkrankungen, Erkrankungen des Bewegungsapparats wie Rückenschmerzen aber auch neurologische und psychische Erkrankungen wie Angstzustände oder Depressionen.

Ein Kind kann zur Kur mitkommen, wenn es selbst behandlungsbedürftig ist oder wenn es die Trennung von der Mutter oder vom Vater nicht verkraften würde, bzw. nicht ausreichend betreut werden könnte. Man kann eine Kur auch wiederholen, allerdings muss der Zeitraum zwischen zwei Maßnahmen mindestens vier Jahre betragen.

Meist spricht man zwar von der Mutter-Kind Kur, aber viele Einrichtungen bieten auch separate Kuren für Väter an, in denen Papa nicht als einziger Mann in einer Frauengruppe mitmachen muss – die Angebote sind spezifischer geworden. Seit einigen Jahren ist die Vater-Kind-Kur auch gesetzlich verankert. Mehr Informationen zur Vater-Kind-Kur bietet eine Internetseite des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes.

Wichtig: Bevor es losgeht, sollte man sich darüber klar sein: Eine Kur ist kein Urlaub.
Der Patient oder die Patientin muss schon einiges selbst dafür tun, um den Stress und die Belastung loszuwerden. Zur Belohnung kann man sich nach einer erfolgreichen Kur dennoch so fühlen, als sei man drei Wochen in Urlaub gewesen.

Reif für die Insel? Lesen Sie im nächsten Kapitel wie Sie eine Kur beantragen können.

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