Nein. Wer Elterngeld beziehen möchte, muss nur einen Antrag stellen. Dieser Antrag auf Elterngeld ist allerdings bindend. Im Antrag wird die jeweilige Bezugsdauer genau festgelegt. Seit Januar 2009 kann man einmalig den Elterngeldantrag, ohne die Nennung von Gründen, ändern lassen.