Wenn der Arbeitgeber den Minijob pauschal besteuert, muss man die Einnahmen nicht in die Steuererklärung eintragen. Sollte es sich um einen Minijob handeln, der über die Lohnsteuerkarte läuft, muss man die Daten dementsprechend auch in die Einkommensteuer-Erklärung eintragen.