Nein. Riester-Kapital ist Hartz IV-sicher, es wird bei der Berechnung des ALG II-Anspruchs nicht als Vermögen mitgerechnet, der Vertrag muss also nicht aufgelöst werden. Außerdem kann z.B. bei Arbeitslosigkeit die Zahlung ausgesetzt werden, dann werden allerdings auch keine Zulagen gezahlt.