Meistens ist eine Restschuldversicherung nicht erforderlich. Der Abschluss einer Restschuldversicherung spielt jedoch bei der Bereitschaft des Kreditgebers, den Kredit zu gewähren, eine wichtige Rolle. Restschuldversicherungen übernehmen im Falle von Arbeitsunfähigkeit oder Tod des Darlehensnehmers die Zins- und Tilgungszahlungen des Bauspardarlehens.