Müssen die Leistungen der Unfallversicherung versteuert werden oder sind sie steuerfrei?

Hierbei muss zwischen den unterschiedlichen Auszahlungsmöglichkeiten unterschieden werden. Kapitalleistungen aus der Unfallversicherung müssen nicht versteuert werden, sie sind steuerfrei. Dagegen unterliegen Rentenleistungen mit ihrem Ertragsteil der Einkommenssteuer. Dieser Anteil der Rente stellt den Zinsanteil der Rente dar. Je früher der Beginn der Rentenzahlung desto höher der Ertragsanteil. Und schließlich wird bei Todesfallleistungen, die nicht an den Versicherungsnehmer gezahlt werden, Erbschaftssteuer fällig.

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