Mit Wohnriester später keine Miete zahlen?

Ein fiktives Guthaben versteuern

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Auch bei der Eigenheimrente soll wie bei der herkömmlichen Riester-Rente die nachgelagerte Besteuerung angewandt werden: Die Beiträge bleiben steuerfrei, erst die Rente selbst muss man versteuern – mit seinem persönlichen Steuersatz.

Doch wenn man gar keine Rente bezieht, und stattdessen „nur“ die Wohnung hat, in der man im Alter mietfrei lebt – kann man sich dann auch die Steuer sparen? – Leider nein!

Und da wird es ein bisschen kompliziert bei Wohn-Riester: Die Beiträge und Zulagen sollen inklusive Zinsen auf einem imaginären „Wohnförderkonto“ verbucht werden. Auf das Konto kann man jedoch nicht zugreifen, denn das dort erfasste Guthaben wird ja in die Immobilienförderung gesteckt und existiert im Prinzip gar nicht mehr.

Nur: Zu Beginn der „Auszahlungsphase“ also wenn die anderen – „normalen“ – Riester-Sparer ihre Rente bekommen und diese Einnahme versteuern müssen, erhält auch der Wohnriester-Sparer einen Bescheid über seine Steuerschuld, die sich in den vergangenen Jahren angesammelt hat.

Dann hat der Eigenheim-Rentner die Wahl: Alles auf einmal versteuern, zur Belohnung bekommt er einen Rabatt von 30 Prozent. Oder die Besteuerung peu á peu: Hierbei kann er über einen Zeitraum bis zu 23 Jahren wie jeder, der eine regelmäßige Riester-Rente bezieht, seine Steuerschuld in Raten begleichen. Auch hier richtet sich der Steuersatz nach dem gesamten Einkommen des Rentners.

Noch ein Knackpunkt: Durch die neue Riester-Förderung ist man an ein Wohneigentum gebunden. Denn wer vor dem Ablauf von 20 Jahren wieder verkauft, muss die Fördersumme in eine neue Immobilie investieren, ansonsten muss er die staatliche Förderung zurückzahlen.

Und wirklich kostenlos ist auch das Wohnen im Eigenheim nicht. Instandsetzungsarbeiten, wie ein neues Dach beispielsweise, gehen finanziell zu Lasten der Eigentümer. Dazu kommt das so genannte Wohngeld, also die Nebenkosten der Eigentümer, die natürlich nicht wegfallen, nur weil der Wohnungsbesitzer in Rente geht.

Die Gesetzesänderung zur Eigenheimrente soll bis Mitte des Jahres verabschiedet werden und dann rückwirkend zum Januar 2008 gelten. Bis dahin bleiben diese Eckpunkte lediglich Vorschläge. Was sich konkret durchsetzt, zeigt das Gesetz.

Einen interessanten Kommentar zum geplanten Wohnriester lesen Sie hier.

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