Mit Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht die Rechte als Patient stärken

Wer braucht eine Vorsorgevollmacht?

[!–T–]

Um sicher zu stellen, dass eine Patientenverfügung von den behandelnden Ärzten befolgt und richtig interpretiert wird, sollte gleichzeitig eine Vorsorgevollmacht für jemanden ausgestellt werden, der die Interessen des Patienten vertritt. Dies kann ein Vertrauter oder ein nahestehender Verwandter sein.

Da Familienangehörige und Ehepartner per Gesetz nicht automatisch dazu berechtigt sind, sich in Gesundheitsfragen gegenseitig zu vertreten, ist eine Vorsorgevollmacht fast unerlässlich. Ein Bevollmächtigter kann Anweisungen der Patientenverfügung gegenüber dem Behandlungsteam durchsetzen.

Es kommt jedoch vor, dass Ärzte Anweisungen der Patientenverfügung und des Bevollmächtigten dennoch nicht befolgen. Dies ist oft der Fall, wenn lebenserhaltende Maßnahmen abgebrochen werden sollen. Zur Klärung wird dann ein Vormundschaftsgericht eingesetzt, das über die Behandlungsmethoden entscheidet.

Eine Vorsorgevollmacht kann entweder nur für Gesundheitsfragen ausgestellt werden oder auch andere Bereiche umfassen. Der Bevollmächtigte kann den Patienten beispielsweise auch in finanziellen oder anderen Angelegenheiten vertreten.

Wie ist die Gesetzeslage in Deutschland?

[!–T–]

Der Deutsche Bundestag hat hierzu am 18. Juni 2009 ein Gesetz beschlossen und damit die Rahmenbedingungen beim Umgang mit einer Patientenverfügung geregelt. Das Gesetz ist am 1. September 2009 in Kraft getreten.

Mit der gesetzlichen Regelung zur Patientenverfügung wird nicht nur deren Verbindlichkeit gestärkt. Auch Ärzte werden rechtlich geschützt, wenn sie lebenserhaltende Maßnahmen auf Wunsch eines Patienten abbrechen. Dies bekräftigt die Rechtmäßigkeit der passiven Sterbehilfe. Die aktive Sterbehilfe bleibt in Deutschland nach wie vor illegal.

Bei der Formulierung einer Patientenverfügung kann es hilfreich sein, einen Fachkundigen wie zum Beispiel den Hausarzt oder eine gemeinnützige Organisation zu Rate zu ziehen. Beispiele für eine Patientenverfügung mit Textbausteinen als Formulierungshilfen sind in einer Broschüre des Justizministeriums zusammengefasst.
 
Bildquelle © pixabay/ Unsplash Lizenz: CC0 Public Domain

Ein Kommentar zu “Mit Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht die Rechte als Patient stärken”

  1. Pingback: Patientenverfügung - Seite 4

Schreibe einen Kommentar

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht.
* Pflichtfelder

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.