Mit der Hundehalter-Haftpflicht tierischen Ärger ersparen

Hundehalter-Haftpflicht: teilweise sogar Pflicht

[!–T–]

Schwerwiegende Verletzungen sind zwar meist nicht mit Geld wiedergutzumachen. Doch mit einer Tierhalter-Haftpflichtversicherung ist man wenigstens finanziell auf der sicheren Seite. Hundebesitzer entscheiden sich immer häufiger freiwillig für einen solchen Versicherungsschutz, doch einige Bundesländer helfen bei dieser Entscheidung verstärkt nach.

In Hamburg beispielsweise besteht seit April 2006 für jeden Hund Versicherungspflicht – und sei er noch so klein. Zudem muss dort jeder Hund beim Hunderegister angemeldet und mit einem Mikrochip gekennzeichnet sein. Für etwa 30 bis 40 Euro implantiert jeder Tierarzt den Hunde-Chip, auf dem verschlüsselt die Anschrift des Herrchens gespeichert ist.

In Berlin gilt eine Versicherungs- und Chip-Pflicht für alle seit 2005 neu angeschafften Hunde. Ab 2010 soll dies für alle Berliner Hunde gelten, das heißt auch für die Hunde, die vor 2005 angeschafft wurden. Außerdem sind in der Hauptstadt die Vorschriften zur Leinenpflicht verschärft worden. So müssen Hunde beispielsweise auch in Wäldern und auf öffentlichen Grünflächen an einer höchstens zwei Meter langen Leine geführt werden. Frei laufen dürfen Hunde nur noch in Hundeauslaufgebieten und unbelebten Nebenstraßen.

In anderen Bundesländern beschränkt sich die Versicherungspflicht auf Hunderassen, die als gefährlich eingestuft werden. Als gefährlich gelten alle Hunde, die bereits Menschen oder Tiere angegriffen haben sowie verschiedene Rassen, die allgemein als Kampfhunde gelten. Auch Mischlinge, die von Kampfhunden abstammen, werden mit aufgeführt. Die Einstufungen in „gefährlich“ und „nicht gefährlich“ unterscheiden sich allerdings von Bundesland zu Bundesland.

Insgesamt sind die gesetzlichen Regelungen zur Tierhalter-Haftpflicht sehr uneinheitlich, sodass jedes Bundesland (und manchmal sogar einzelne Städte und Gemeinden) den Hundebesitzern ganz unterschiedliche Auflagen macht, wie sie ihren Hund zu halten haben. Jeder Tierbesitzer sollte sich daher individuell erkundigen, welche Vorschriften für seinen Hund gelten.

Für einige Hundehalter könnte die Versicherungspflicht sogar Probleme auslösen, denn viele Versicherungsgesellschaften lehnen es grundsätzlich ab, Kampfhunde zu versichern. Damit reagieren Versicherer auf Attacken von Hunden, bei denen Menschen lebensgefährlich verletzt oder sogar getötet wurden. Mit einem wesentlich höheren Beitrag als für „normale“ Hunde muss ein Halter von Kampfhunden auf jeden Fall rechnen.

Die meisten Schadensfälle werden jedoch nicht von Kampfhunden, sondern von Dackeln, Pudeln und Schäferhunden verursacht. Schon die Angst vor einem Hund reicht für einen Haftpflichtschaden aus. Hierüber hat das Brandenburgische Oberlandesgericht entschieden (AZ: 12 U 94/07). In dem Fall war ein Schäferhund auf eine 78-jährige Fahrradfahrerin zugelaufen; die Frau erschrak und fiel vom Rad. Der Hundehalter muss haften, obwohl er seinen Hund rechtzeitig zurückrief. – Gut, wenn er versichert ist.

Besser noch, wenn man sich als Hundehalter nicht nur auf die Versicherung verlässt, sondern seinen kleinen Liebling so unter Kontrolle hat, dass es zu solchen Ausrastern erst gar nicht kommt.

Viele weitere Informationen zur Tierhalter-Haftpflichtversicherung finden Sie hier .

Berichten Sie über Ihre Erfahrungen oder stellen Sie Fragen zum Thema bei den forium Experten , dem Forum für Steuern, Versicherungen und Finanzen.

Schreibe einen Kommentar

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht.
* Pflichtfelder

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.