Mit Bausparen und Wohn-Riester schneller zum Eigenheim

Besteuerung von Wohn-Riester

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Wie bei allen anderen Riester-Anlageformen gilt, dass die eingezahlten Beträge und Fördergelder inklusive Zinsen in der Ansparphase steuerfrei sind. Dafür müssen die ausgezahlten Leistungen ab dem Renteneintritt als Einkommen mit dem individuellen Steuersatz besteuert werden. Man spricht hier von nachgelagerter Besteuerung. Da man ein Wohneigentum jedoch nicht wie eine Rente besteuern kann, wird für jeden Riester-Sparer ein fiktives Wohnförderkonto geführt, auf dem die geförderten Beträge und Zulagen einschließlich Verzinsung erfasst werden. Die geförderten Beiträge werden mit zwei Prozent jährlich verzinst. Aus diesem "Guthaben", das tatsächlich gar nicht existiert, wird dann die Steuerschuld des Wohn-Riester-Sparers ermittelt.

Beim Renteneintritt kann man wählen, ob man den Betrag auf einen Schlag oder über die folgenden 23 Jahre zahlen will. Wer sofort zahlt, erhält einen Rabatt von 30 Prozent. Der Rest muss mit dem persönlichen Steuersatz versteuert werden.

Auch für die, die bereits in einen Riestervertrag investieren, kann sich das neue Wohn-Riester lohnen: Sparer können den kompletten Betrag oder bis zu 75 Prozent aus einem bestehenden Riester-Vertrag entnehmen, um ein Haus oder eine Wohnung zu finanzieren oder zu entschulden.

Bisher konnte der Riester-Sparer zwischen 10.000 und 50.000 Euro zinslos und unversteuert aus einem Vertrag entnehmen. Er musste allerdings innerhalb von zwei Jahren mit der Rückzahlung beginnen, zum Renteneintritt musste das Sparkonto wieder ausgeglichen sein. Diese Rückzahlung ist künftig nicht mehr nötig.

Positiv ist außerdem, dass die Riester-Verträge nicht der ab 1. Januar geltenden Abgeltungssteuer unterliegen. Schwierig kann beim Wohn-Riester zum Beispiel die Bindung an eine selbst genutzte Immobilie werden. Denn man kann nicht jederzeit aus dem Wohn-Riester-Modell aussteigen. Will man die Immobilie frühzeitig wieder verkaufen oder vermieten, muss die Fördersumme in ein neues Eigenheim fließen. Sonst muss man die Zulagen zurückzahlen. Hier finden Sie viele weitere Informationen zum Thema Riester-Rente.

Meinungen zu Wohn-Riester sowie eine aktuelle Umfrage zum Bausparen finden Sie in forium Experten , dem Forum für Steuern, Versicherungen und Finanzen.

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