Die Mitgliedsbeiträge an einen Berufsverband können als Werbungskosten angerechnet werden. Zu den Berufsverbänden zählen beispielsweise Gewerkschaften, Fachverbände und Arbeitskammern. Auch freiwillige Beiträge und Aufnahmegebühren können als Werbungskosten abgesetzt werden.
Entscheidend ist, dass der Berufsverband die Interessen der Berufsgruppe des Arbeitnehmers vertritt. Institutionen, die vornehmlich allgemeinpolitische Ziele verfolgen, scheiden daher aus. Als Nachweis legt man die entsprechenden Belege zur Steuererklärung bei.