Mietkautionen clever anlegen

Geld zurück?

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Egal wie die Kaution angelegt wurde,
nach dem Auszug muss der Vermieter die Kaution zurückzahlen. Ihm steht aber eine Frist von zwei bis sechs Monaten zu, um zu prüfen, ob etwa noch Renovierungen ausstehen, die der Mieter bezahlen muss. Nur bei unstrittigen Forderungen darf er sich aus dem Kautionskonto bedienen. Man sollte vorab vom Vermieter eine schriftliche Bestätigung fordern, dass die Wohnung in vertragsgerechtem Zustand übergeben wurde.
Fragen zur Rückzahlung können aufkommen, wenn der Eigentümer zahlungsunfähig wird und ein Zwangsverwalter die Wohnung übernimmt. Der BGH urteilte im Juli 2003, dass dieser die Mietsicherheit auch dann zurückgeben muss, wenn er sie gar nicht erhalten hat (Aktenzeichen VIII ZR 11/03). Er habe sämtliche Rechte und Pflichten des Eigentümers übernommen und müsse daher für die Kaution aufkommen, so die Richter.
Streit um die Kaution gibt es oft auch, wenn der Wohnungsbesitzer wechselt. Das Amtsgericht Hamburg-Barmbek hat in einem solchen Fall mieterfreundlich entschieden: Kann der Mieter nachweisen, dass er die Kaution bezahlt hat, muss der Neueigentümer die Kaution zurückzahlen – auch wenn er sie gar nicht erhalten hat (Aktenzeichen 812 C 322/03). Heben Sie also ihre Überweisungs- oder Einzahlungsnachweise für die Kaution gut auf. Die Belege können Ihnen bei der Kautionsrückzahlung viel Ärger ersparen und noch nach Jahren bares Geld wert sein.

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