Mehr Fairness bei Versicherungen

So funktioniert es

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Wenn Sie Ärger mit Ihrer Versicherung haben und sich auch schon selbst dort beschwert haben, ohne zu einer Einigung zu gelangen, sind Sie beim Ombudsmann an der richtigen Stelle. Durch das Ombudsmann-Verfahren sparen Sie Anwalts- und Gerichtskosten und vor allem Zeit. Die Entscheidungen werden innerhalb von drei Monaten gefällt und sind für den Antragsteller kostenfrei.

Wenn Sie sich an den Ombudsmann wenden, sollten Sie ihm Ihre persönlichen Daten, Ihre Versicherungsnummer und alle relevanten Unterlagen in Kopie zur Verfügung stellen. Die Entscheidungen werden auf dem Schriftweg gefällt.

Persönliche Anhörungen oder Zeugenbefragungen sind in dem derzeitigen Verfahren nicht vorgesehen. Wenn Sie mit der Entscheidung des Ombudsmannes nicht einverstanden sind, können Sie immer noch vor ein ordentliches Gericht ziehen.

Während der Dauer des Vermittlungsverfahrens durch den Ombudsmann wird die Verjährungsfrist für Streitfälle, die in vielen Versicherungsverträgen festgesetzt ist, ausgesetzt.

Kranken- und Pflegeversicherte haben ebenfalls die Möglichkeit, sich an einen außergerichtlichen Streitschlichter zu wenden. Auch hier werden die Verfahren schriftlich und nur in Ausnahmefällen mündlich verhandelt.

Außerdem werden nur Beschwerden bearbeitet, die noch nicht vor Gericht oder einer anderen Schiedsstelle behandelt wurden. Im Unterschied zum Schlichter der privaten Versicherungen sind die Empfehlungen des PKV-Ombudsmanns immer für beide Seiten unverbindlich. Die Versicherungen können sich also daran halten, müssen aber nicht.

Die Adressen der Ombudsmänner finden Sie hier.

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