Mehr Fairness bei Versicherungen

Wann hilft der Ombudsmann?

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Grundsätzlich kann sich jede Privatperson und jeder Versicherungsnehmer beim „Verein Ombudsmann“ per Brief, E-Mail oder Telefon melden. Streitigkeiten, die in Zusammenhang mit der Sozial- oder Krankenversicherung stehen, werden nicht berücksichtigt, weil diese Versicherungen nicht dem „Verein Ombudsmann“ angehören.

Für solche Streitigkeiten wurde eine separate Schlichtungsstelle der Kranken- und Pflegeversicherung ins Leben gerufen. Für die Mitglieder im „Verein Ombudsmann“ sind die Entscheidungen bis zu einem Streitwert von 5.000 Euro bindend. Geht es um höhere Summen, kann der Ombudsmann dagegen nur Empfehlungen aussprechen. Diese sind für beide Seiten unverbindlich, allerdings sollten sich die Versicherungsunternehmen nach der Vorstellung des Vereins daran orientieren.

Eine weitere wichtige Einschränkung besteht darin, dass der Ombudsmann nur zwischen den Versicherungsgesellschaften und ihren Versicherungsnehmern vermittelt, wenn es also um Streitigkeiten zwischen den beiden Vertragspartnern geht. Treten dagegen beispielsweise Streitfälle zwischen einem Geschädigten und der Versicherung eines Dritten auf, fallen diese nicht in den Zuständigkeitsbereich des Ombudsmanns. Sie müssen vor Gericht ausgetragen werden.

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