Mehr Fairness bei Versicherungen

entspannt.jpgVersicherungen sind nicht so zuverlässig, wie Werbebotschaften es suggerieren. Oft kommt es im Schadensfall zu Streitigkeiten. Vor dem Gang zum Richter sollte man den Ombudsmann der Versicherungen anrufen.

Schlichten statt Klagen

[!–T–]
Um die Kundenzufriedenheit zu erhöhen und das angekratzte Image aufzupolieren, haben sich 90 Prozent aller deutschen Versicherungsgesellschaften zusammengeschlossen und die Schlichtungsstelle „Verein Ombudsmann“ gegründet.

Dabei handelt es sich um eine außergerichtliche Schiedsstelle, die der Versicherungskunde bei Streitigkeiten mit seinem Versicherer anrufen kann. Im Streitfall soll der Ombudsmann schlichten und damit ein Gerichtsverfahren vermeiden.

Voraussetzung ist dabei, dass der Kunde seine Forderung bereits geltend gemacht hat und diese abgelehnt worden ist. Zudem darf bisher weder ein Gerichtsweg eingeschlagen noch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht eingeschaltet worden sein.

Ist der Kunde mit der Entscheidung des Schlichters nicht einverstanden, kann er nachher immer noch vor Gericht klagen. Außerdem wird für die Dauer des Ombudsmann-Verfahrens die Verjährungsfrist ausgesetzt.

Schreibe einen Kommentar

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht.
* Pflichtfelder

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.