Medizin aus dem Netz

Kooperation mit der Krankenkasse

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Ihre Krankenkasse empfiehlt Ihnen sicher gern eine seriöse Versandapotheke, es gibt schon viele Kooperationsverträge. Die Kasse profitiert von den Sonderkonditionen bei rezeptpflichtigen Medikamenten, der Patient bekommt je Rezept zum Beispiel eine Gutschrift über fünf Euro, die er mit Bestellungen von rezeptfreier Medizin oder Kosmetika verrechnen kann.

Frei verkäufliche Medikamente können per Internet, Telefon oder Fax bestellt werden. Arztrezepte müssen im Original eingeschickt werden. Dafür können Sie kostenlose Freiumschläge ordern. Nach Eingang des Rezeptes oder der Bestellung bei der Versandfirma sollte die Lieferzeit maximal zwei Tage betragen.

Bei Verzögerungen müssen Sie benachrichtigt werden. Ist eine Lieferung nicht möglich, muss die Versandapotheke Ihr Rezept umgehend zurückschicken. Die Bezahlung erfolgt per Lastschrift oder Rechnung. Die Apotheken sind verpflichtet, Ihre Bestellung auf mögliche Wechselwirkungen zu prüfen und dürfen gegebenenfalls erst nach Rücksprache liefern.

Es gilt das Arzneimittel- und Apothekenrecht. Wenn ein Kunde in Deutschland bestellt, greift zusätzlich das deutsche Verbraucherrecht. Die Durchsetzung der Ansprüche ist im Ausland eventuell schwierig – ein Pluspunkt für deutsche Internetanbieter.

Im Online-Shop geschlossene Verträge können innerhalb von zwei Wochen nach Wareneingang widerrufen werden. Fehlt eine Widerrufsbelehrung in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB), kann man auch über die zwei Wochen hinaus noch widerrufen.

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