Maßgeschneiderter Versicherungsschutz mit Tücken

Jeder fünfte Erwerbstätige in Deutschland muss seinen Beruf vor Erreichen des Rentenalters aufgeben. Wer aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr arbeiten kann, braucht finanzielle Absicherung. Von den gesetzlichen Rentenkassen können Sie nicht mehr viel erwarten, da die gesetzliche Berufsunfähigkeitsrente abgeschafft wurde und es nur noch Erwerbsminderungsrente gibt.

Das unterschätzte Risiko

[!–T–]
Haben Sie eine Hausratversicherung? Sicherlich, diese besitzen schließlich 75 bis 80 Prozent aller Haushalte. Aber eine Berufsunfähigkeits-Versicherung? Obwohl pro Jahr ungefähr 300.000 Arbeitnehmer durch Krankheit oder Unfall berufsunfähig (BU) werden, verfügen nur zehn Prozent über einen ausreichenden Versicherungsschutz.

Anfang 2001 traten die Änderungen der Invaliditätsrente in Kraft. Seitdem spielt der gelernte Beruf für alle, die nach dem 2.1.1961 geboren sind, beim gesetzlichen Invaliditätsschutz keine Rolle mehr.

Als Kriterium für die Auszahlung einer Rente gilt nun das tägliche Leistungsvermögen (in Stunden).
Danach hat nur derjenige Anspruch:

  • auf die volle Erwerbsminderungsrente, der aus gesundheitlichen Gründen weniger als drei Stunden pro Tag – gleich in welchem Beruf oder welcher Tätigkeit – arbeiten kann. Die Höhe der Rente entspricht in etwa 34 Prozent des letzten Bruttoeinkommens (Faustformel)
  • auf die halbe Erwerbsminderungsrente, der aus gesundheitlichen Gründen zwischen drei und sechs Stunden pro Tag – gleich in welchem Beruf oder Tätigkeit – arbeiten kann. In dem Fall beträgt die Rente circa 17 Prozent des letzten Bruttoeinkommens. Wer jedoch nachweislich ein Jahr lang keine Arbeit findet, erhält die volle Erwerbsminderungsrente.

Alle Arbeitnehmer, die noch mindestens sechs Stunden am Tag arbeiten können – und davon ist in den meisten Fällen auszugehen – erhalten aus der Rentenkasse keinen einzigen Cent. Ein Schicksal, das auch die meisten Freiberufler und Selbstständigen ereilt. Was die gesetzliche Rentenversicherung leistet, zeigt Ihnen die folgende Tabelle:

Was die gesetzliche Rentenversicherung leistet
Beispiele für die volle Erwerbsminderungsrente¹
(Berechnet nach oben genannter Faustformel)
Brutto-einkommen² Netto-einkommen Gesetzliche Leistung
Beispiel 1 2.500 € 1.824 € 850 €
Beispiel 2 5.200 € 3.215 € 1.768 €
Beispiel 3 4.400 € 2.790 € 1.496 €
¹ für alle, die nach dem 2. Januar
1961 geboren sind.
² Auch wenn Sie mehr als 5.200 Euro verdienen (Beitragsbemessungsgrenze
der gesetzlichen Rentenversicherung für das Jahr 2004), haben Sie keine höheren Ansprüche
aus der gesetzlichen Rentenversicherung als im 2. Beispiel. In den neuen Bundesländern beträgt die Beitragsbemessungsgrenze 4.400 Euro.
Annahme: Verheiratet, Steuerklasse III , kirchensteuerpflichtig, AN-Anteil KV 7 %, Kinder nicht berücksichtigt.)

Gegenüber der alten Regelung verschärft sich das System der Grundversorgung. Bei Verlust der Arbeitskraft kann man vom Staat nichts mehr erwarten.

Fazit: Personen, die nach dem 2.1.1961 geboren wurden, sollten das Risiko der Berufsunfähigkeit absichern, wenn sie nicht in ein tiefes finanzielles Loch fallen wollen.

Schreibe einen Kommentar

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht.
* Pflichtfelder

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.