Lausitzer Rundschau: Auch im Ruhestand Post ans Finanzamt

Wer aus dem Arbeitsleben ausscheidet, muss mitunter weiterhin eine Steuererklärung abgeben. Aber nicht alle Rentner unterliegen dieser Pflicht, wie Experten vom Internetportal forium.de berichten. Diese haben demnach nur Ruheständler, deren zu versteuernde Einkünfte den jährlichen Grundfreibetrag nicht übersteigen.

Veröffentlichung eines Fachartikels in der Lausitzer Rundschau

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