Kurzarbeit oder arbeitslos: Das steht Ihnen zu

Wann bekomme ich ALG II?

[!–T–]

Alle erwerbsfähigen, hilfsbedürftigen Personen von 15 bis 65 Jahren haben Anspruch auf Arbeitslosengeld II (ALG II). Diese Leistung kann auch erhalten, wer mit einem erwerbsfähigen Hilfsbedürftigen in einer Bedarfsgemeinschaft, also in einem gemeinsamen Haushalt, lebt. Bei einer Bedarfsgemeinschaft werden das Einkommen und das Vermögen aller Haushaltsangehörigen mit einbezogen, um den ALG II-Bedarf zu berechnen.

Ein Anspruch auf ALG II kann ebenfalls bestehen, wenn man bereits Arbeitslosengeld bezieht, dieses aber unter dem errechneten Bedarf liegt. So kann das Arbeitslosengeld durch ALG II aufgestockt werden. Auch Geringverdiener, deren Gehalt unter dem errechneten Bedarf liegt, können Anspruch auf ALG II als Grundsicherung zum Lebensunterhalt haben.
Auch Arbeitslose, deren Bezugszeit von Arbeitslosengeld abläuft, haben möglicherweise einen Anspruch auf ALG II. Hier finden Sie weitere Informationen zum Thema Arbeitslosengeld II.

Regelsatz und Mehrbedarf
Das Arbeitslosengeld II setzt sich zusammen aus Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts und aus Kosten für Unterkunft und Heizung. Zu den Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts, die aus verschiedenen Regelsätzen für die einzelnen Mitglieder einer Bedarfsgemeinschaft errechnet werden, kann es noch Anspruch auf so genannten Mehrbedarf und weitere Zuschläge geben.
Die Wohnkosten werden in angemessener Höhe gezahlt. Sind in den Heizkosten die Kosten zur Warmwasserbereitung bereits enthalten, wird meist eine Pauschale abgezogen. Die Kosten für den weiteren Energieverbrauch, zum Kochen oder für Elektrogeräte beispielsweise, müssen ebenfalls über den Regelsatz gedeckt werden.

Verschiedene Regelsätze
Die so genannte Regelleistung zur Sicherung des Lebensunterhalts beträgt seit Juli 2008 genau 351 Euro. Den vollen Regelsatz bekommen erwerbsfähige Hilfsbedürftige, wenn sie alleinstehend, alleinerziehend oder mit einem minderjährigen Partner in einer Bedarfsgemeinschaft sind.
Lebt der Antragsteller mit einem volljährigen Partner zusammen, stehen ihm noch 90 Prozent der Regelleistung (316 Euro) zu. Ist der Partner ebenfalls ALG II berechtigt, hat auch er Anspruch auf 90 Prozent des Regelsatzes. Einem minderjährigen Partner würden ebenso wie Kindern von 14 bis 24 Jahren 80 Prozent des Regelsatzes (281 Euro) zustehen. Für Kinder bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres beträgt der Anteil am Regelsatz 60 Prozent, also derzeit 211 Euro. Im Rahmen des Konjunkturpakets II wird der Prozentsatz für Kinder unter 14 Jahren jedoch im Juli 2009 auf 70 Prozent des vollen Regelsatzes angehoben.

Weil sich der Regelsatz für Hartz IV an den Renten orientiert und diese im Sommer 2009 leicht steigen, erhöht sich auch ab Juli der Bedarf für den Haushaltsvorstand auf monatlich 359 Euro und damit auch die anteiligen Regelsätze der weiteren Haushaltsangehörigen.

Darüber hinaus kann unter bestimmten Voraussetzungen ein Mehrbedarf auf den jeweiligen Regelsatz gezahlt werden. Für eine Schwangerschaft ab der 13. Woche beträgt der Mehrbedarf 17 Prozent pro Monat, bei Behinderung liegt er bei 35 Prozent des Regelsatzes.
Auch Alleinerziehende haben einen Anspruch auf Mehrbedarf. Dieser richtet sich nach der Zahl und dem Alter der Kinder. Einen befristeten Zuschlag bekommen ehemalige Bezieher von Arbeitslosengeld in den ersten beiden Jahren.

Ist jemand aus medizinischen Gründen auf eine kostenaufwändige Ernährung angewiesen, z.B. bei Diabetes oder erhöhtem Blutfett, hat er ebenfalls Anspruch auf eine höhere Leistung. Hier werden laut Gesetz die Kosten der Ernährung in angemessener Höhe übernommen.

Hinweis: Bitte beachten Sie, dass dies lediglich die groben Erstinformationen zum Arbeitslosengeld II sind, Einzelfälle sind nicht abgedeckt. Wie hoch Ihr Anspruch auf ALG II tatsächlich ist, erfahren Sie in Ihrer Arbeitsagentur, der ARGE oder beim zuständigen kommunalen Träger. Ihren möglichen Hartz IV-Anspruch können Sie jedoch mithilfe unseres ALG II Rechners ermitteln.

Fragen? Wollen Sie mit anderen Lesern über Versicherungen oder Geldangelegenheiten diskutieren? Oder haben Sie Fragen zu Steuer- und Finanzthemen? Dann besuchen Sie die „forium Experten“ unser Verbraucherforum für Versicherungen, Steuern und Finanzen.

Schreibe einen Kommentar

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht.
* Pflichtfelder

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.