Kreditkarten mit Versicherungsschutz – was bringt das?

Kreditkarten werden immer beliebter. Sie sind nützlich zum Einkaufen oder Buchen im Internet, zum Bezahlen oder Geldabheben auf der ganzen Welt. Viele Kreditkarten bieten mittlerweile nicht nur die reinen Geldgeschäfte, oft sind auch Versicherungen als Zusatzleistung enthalten. Weltweit einsetzbar richten sich viele dieser Versicherungen an Reisende. Doch was bringen diese Zusatzleistungen dem Kunden?

Mit der Kreditkarte auf Nummer sicher?

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(awe) Die Zeiten, in denen sich die Leistung einer Kreditkarte auf den Bargeldbezug oder das Bezahlen beschränkt hat, sind längst vorbei. Kartenanbieter werben um neue Kunden mit einer Vielzahl von Zusatzleistungen, wie beispielsweise Versicherungen.

Weil Kreditkarten in der Regel weltweit einsetzbar sind, richten sich die Kartenherausgeber mit den Zusatzleistungen verstärkt an Reisende: So gibt es unter den enthaltenen Versicherungen viele, die im Ausland oder unterwegs nützlich sein können: Reise-Unfallversicherung, Reise-Rücktrittskosten-Versicherung, Reise-Gepäckversicherung, Reise-Abbruchversicherung, Reise-Rechtsschutz, Auslandsreise-Krankenversicherung oder Verkehrsmittel-Unfallversicherung. Diese Versicherungen gelten in der Regel nur im Ausland. Wer nicht verreist oder seinen Urlaub selten im Ausland verbringt, kann die Versicherungen oft gar nicht nutzen.
Ebenfalls im Angebot einiger Kreditkarten-Herausgeber sind der Autoschutzbrief oder die Haftpflichtversicherung für Mietwagen, die Einkaufsversicherung, der Online Schutz vor Kartenmissbrauch, eine Garantieverlängerung für gekaufte Waren oder eine Geldautomaten-Schutzversicherung.

Auf die Bedingungen achten
Nicht alles ist Gold was glänzt. Wer nach dem Prinzip verfährt „Ich nehme mit, was ich bekommen kann“, zahlt vielleicht drauf. Denn nicht immer kann man jede der angebotenen Versicherungen im Ernstfall auch nutzen, im schlimmsten Fall ist sie schlichtweg überflüssig.

Bei allen Kreditkarten mit Zusatzversicherungen lohnt sich ein Blick ins Kleingedruckte. So sollten Sie sichergehen, dass die Versicherungsbedingungen nicht zu speziell und zu eng gefasst sind. Häufig leistet die Versicherung beispielsweise nur, wenn der Kunde eine Dienstleistung auch mit der Kreditkarte bezahlt hat.
Versicherungen sollten sich grundsätzlich nicht auf beschränkte Fälle beziehen, sondern immer dann einspringen, wenn sie gebraucht werden. Denn was hat der Urlauber im Krankheitsfall davon, wenn die Reiserücktrittkostenversicherung der Kreditkarte nicht haftet, weil er die Reise per Überweisung gezahlt hat? Diese Einschränkungen gelten meist auch für die Mietwagenversicherung und weitere Policen. Der Kunde ist bei der Zahlung an die Kreditkarte gebunden, wenn er den Schutz erhalten will. Schlecht für Kunden, die selten mit der Karte zahlen.

Reicht die Deckung?
Ein weiterhin wichtiger Punkt ist die Höhe der jeweiligen Versicherungssumme, bzw. die maximale Deckung. Hier sollte der Kunde vergleichen, wie hoch er sich in dem entsprechenden Bereich versichern muss und welchen Schutz die Karte bietet. Auch eine Selbstbeteiligung mindert die Leistung der Versicherung.

Wer ist versichert?
Wichtig: Sind mitreisende Angehörige über die Versicherung geschützt oder gilt der Schutz jeweils nur für den Karteninhaber? Beziehungsweise sind Familienmitglieder nur versichert, wenn der Karteninhaber an der Reise teilnimmt? Dann ist es ratsam, diese Versicherung direkt beim Versicherer und nicht über die Karte abzuschließen.

Lesen Sie auf der folgenden Seite, worauf Sie weiterhin achten müssen, wenn Sie eine Kreditkarte mit Versicherung abschließen.

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