Wenn die SCHUFA einem Antragsteller Kreditunwürdigkeit bescheinigt, kann dies durchaus berechtigte Gründe haben, es kann sich allerdings auch um einen Fehler des Systems handeln. Diese sollen nach Aussagen von Verbraucherschützern häufiger vorkommen. So passiert es nicht selten, dass die eingetragenen Daten falsch oder veraltet sind. Dies geschieht beispielsweise, wenn ein der SCHUFA gemeldetes Darlehen in der Folge nicht in Anspruch genommen wurde, oder wenn ein Kredit abbezahlt ist, die SCHUFA darüber jedoch nicht benachrichtigt wurde.
Ebenfalls umstritten unter Verbraucherschützern ist das so genannte Scoring-Verfahren, bei dem eine Prognose über die Wahrscheinlichkeit durch die SCHUFA erstellt wird, mit der ein Schuldner seinen Verpflichtungen nicht nachkommen wird. Man kann zwar seinen Punktestand pro Scoring jederzeit erfahren, doch es wird nicht erklärt, wie dieser Wert zustande gekommen ist.
Weiterhin problematisch ist, dass greifbare Daten wie Vermögen, Einkommen oder Grundbesitz, die am ehesten etwas über die Zahlungsfähigkeiten des Kreditstellers aussagen, nicht gespeichert werden.
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1 | ING-DiBa | Extra-Konto (Neukunden) | 0,75% |
2 | Renault Bank direkt | Tagesgeld Online | 0,70% |
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