Die stationäre Zusatzversicherung übernimmt zusätzliche Leistungen, wenn man in ein Krankenhaus muss. Die Grundversorgung der gesetzlichen Kassen sichert die Unterbringung im Mehrbettzimmer in einem der beiden nächstgelegenen Krankenhäuser mit der Behandlung vom Dienst habenden Arzt ab.
Der stationäre Zusatztarif beinhaltet die freie Krankenhauswahl. Der Tarif setzt ihm im Krankenhaus mit einem Privatpatienten gleich. Bevor man in eine Klinik geht, sollte man sich von der Versicherung eine Kostenübernahme zusichern lassen. In der Vergangenheit gab es Komplikationen bei Versicherten, die in Krankenhäusern mit angeschlossener Reha-Abteilung behandelt wurden. Eine Zusatzversicherung verweigerte Zahlungen mit dem Hinweis, "gemischte Krankenanstalten" seien nicht in der freien Krankenhauswahl enthalten.
Des weiteren kann man bei einer Krankenhausbehandlung den Chefarzt in Anspruch nehmen. Ob man eine Chefarztbehandlung wünscht, sollte man sich aber vorher überlegen. Einerseits kann es bei komplizierten Krankheiten natürlich von Vorteil sein, von einem hoch qualifizierten Spezialisten behandelt zu werden. Andererseits muss man bei weniger gefährlichen Behandlungen nicht immer unbedingt einen Chefarzt wählen. Wer Kosten einspart, kann stattdessen eventuell am Ende des Jahres Teile seines Beitrags zurückbekommen.
Je nach Tarif kann der Versicherte auch zwischen der Unterbringung in einem Ein- oder Zweibettzimmer wählen. Beinhaltet der Tarif eine Unterbringung im Einbettzimmer und man landet - weil man es so wollte oder weil kein Einzelzimmer mehr frei war - doch im Zweibettzimmer, erhält man stattdessen von der Krankenzusatzversicherung nach bestimmten Tagessätzen Geld zurück.
Kinder toben, rennen, lachen viel und gern. Für solch ein abwechslungsreiches Leben brauchen sie entsprechenden Schutz, denn nicht nur Erwachsene, sondern auch die lieben Kleinen müssen gegen Gefahren des Alltags abgesichert werden. Das passiert am besten mit den wichtigsten Versicherungen. Doch welche Versicherungen benötigen Kinder unbedingt und welche Versicherungen sind wiederum überflüssig? Das erfahren Sie in diesem Text.
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Zum Jahreswechsel treten weitere Änderungen der Gesundheitsreform in Kraft. Die Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen bleiben für die meisten Versicherten erhalten. Anders steht es um Selbständige, die freiwillig gesetzlich versichert sind. Sie haben ab dem 1. Januar 2009 keinen Anspruch mehr auf Krankentagegeld. Wie sich Selbständige im Krankheitsfall absichern können erfahren Sie hier.
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