Krankenzusatz: Welche Extras lohnen sich?

Krankentagegeld

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Nach sechs Wochen Krankheit endet die Gehaltszahlung des Arbeitgebers.
Stattdessen erhält man von der GKV ein Krankengeld das bis zu 70 Prozent der für die Beiträge zur Krankenversicherung geltenden Bemessungsgrenze oder maximal 90 Prozent des Nettoeinkommens beträgt. Der jeweils geringere Betrag wird angesetzt. Der Einkommensverlust lässt sich durch eine Krankentagegeldversicherung kompensieren.

Zusätzlich müssen Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung vom Krankengeld Beiträge zur Renten-, Arbeitslosen- und Pflegepflichtversicherung zahlen. Auch das kann durch ein Krankentagegeld abgedeckt werden.

Für Angestellte ist diese Police vor allem dann sinnvoll, wenn die laufenden Kosten sehr hoch sind. Auch für freiwillig Versicherte mit einem Einkommen oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze (3.525 Euro) kann das Krankentagegeld eine gute Ergänzung sein. Denn sie erhalten von der GKV maximal 3.170 Euro.
Besonders empfehlenswert ist der Zusatzschutz für Selbständige, die ohne Krankentagegeld in der Gesetzlichen versichert sind.

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