Krankenzusatz: Welche Extras lohnen sich?

ph_pkkzus.jpgKrankenzusatzversicherungen versprechen gesetzlich Versicherten den Aufstieg in die Privatpatientenklasse. Doch welcher Schutz lohnt sich eigentlich wirklich?

Patient erster Klasse

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Freie Arztwahl, Einbettzimmer, edler Zahnersatz. Für Kunden der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) sind derartige Extras nicht drin. Doch auch sie können zu Patienten erster Klasse aufsteigen. Die Krankenzusatzversicherung macht es möglich. Die Edelpolicen werden seit der Gesundheitsreform im Jahr 2004 immer beliebter.

Der Verband der privaten Krankenversicherung verzeichnete bis Mitte 2005 einen Zuwachs um rund 15 Prozent. Besonders hoch im Kurs stehen Zusatzversicherungen, die Zahnersatz mit einschließen. Krankenhaus-Policen sind weniger gefragt, dabei halten Verbraucherschützer sie für die sinnvollste Art des Extra-Schutzes neben der Auslandsreisekrankenversicherung.

Ein Kassenpatient landet in der Regel im nächstgelegenen geeigneten Krankenhaus. Dort teilt er sich das Zimmer mit mehreren anderen Patienten. Die Behandlung übernimmt der diensthabende Arzt. Der Chefarzt wird nur bei besonders komplizierten Fällen hinzugezogen. Eine Zusatzversicherung garantiert, dass auf Wunsch der Chefarzt zum Einsatz kommt, egal ob es sich um eine Blinddarmentfernung oder eine Hirnoperation handelt. Die Chefarztbehandlung ist zwar nicht immer nötig, bei komplizierteren Eingriffen dürfte es aber sehr beruhigend sein, sich in den Händen eines erfahrenen Mediziners zu wissen.

Wer nach dem Motto „für mich nur das Beste“ verfährt, wird auch das Krankenhaus frei wählen wollen. Zusatzversicherte können sich bundesweit in jede öffentliche Klinik einweisen lassen, auch wenn diese teurer ist als die Nächstgelegene. Allerdings sollte man hier die Versicherungsbedingungen genau unter die Lupe nehmen. Beim so genannten Wahlleistungstarif werden zwar die Kosten für die Operation und der Ein- bzw. Zweibettzimmerzuschlag übernommen, nicht aber die Differenz zwischen den Tagespflegesätzen. Und die kann bei einem teuren Krankenhaus mehr als hundert Euro täglich ausmachen. Besser ist der Restkostentarif. Hier übernimmt die Versicherung auch die höheren Tagespflegesätze.

Im Kleingedruckten findet man auch die erstattungsfähigen Arzthonorare. Zusatzversicherte Patienten werden im Krankenhaus nach der privaten Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) behandelt. Für jede Behandlung gibt es einen bestimmten Gebührensatz, der sich abhängig vom Schwierigkeitsgrad erhöht. Die übliche Spanne liegt zwischen dem 2,3 und dem 3,5fachen Gebührensatz. Letzterer ist besonders schweren Fällen vorbehalten. Einige gefragte Spezialärzte verlangen allerdings einen noch höheren Abrechnungssatz. Arzthonorare jenseits der Gebührenordnung übernehmen allerdings nicht alle Anbieter.

Kassenpatienten, die nur an Einzelzimmerunterbringung interessiert sind, brauchen übrigens nicht unbedingt eine Krankenzusatzversicherung. Für einen Zuschlag von 50 bis 200 Euro pro Tag liegen auch Kassenversicherte allein. Zweibettzimmer sind günstiger.

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