Krankenversicherungen: Im Studium kann sich viel ändern

Privat versichert – Luxus oder Notlösung

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Wer sich als Student privat versichern will, muss zu Beginn des Studiums einen Antrag auf Befreiung von der Versicherungspflicht stellen. Diese Pflicht beginnt generell mit der Einschreibung. Für diejenigen, die über ihre Familie gesetzlich versichert sind, verschiebt sich diese Versicherungspflicht auf den 25. Geburtstag – in Einzelfällen auch darüber hinaus. Bis zu drei Monate danach kann man diesen Antrag noch stellen. Wer die Frist verpasst, muss auf jeden Fall bis zum Ende des Studiums in der gesetzlichen Krankenkasse bleiben. Den Schritt in die Private Versicherung sollte man sich allerdings gut überlegen, denn wer einmal befreit ist, kann während des Studiums nicht zurück in die gesetzliche Krankenkasse, auch nicht als freiwilliges Mitglied.

Für die private Versicherung haben Studenten zwei Möglichkeiten: Eine private Krankenvollversicherung oder der Studenten-Tarif der privaten Krankenversicherung. Der Studenten-Tarif orientiert sich bei Beiträgen und Leistungen an der gesetzlichen Krankenversicherung. Für männliche Studierende liegt der Beitrag oft unter dem der freiwilligen gesetzlichen Versicherung. Studentinnen zahlen dagegen meist mehr als ihre männlichen Kommilitonen.

Die private Vollversicherung hat den Vorteil, dass Altersrückstellungen angelegt werden. Das heißt, wer dauerhaft in einer privaten Krankenversicherung bleiben will, kann dadurch mit niedrigeren Beiträgen im Alter rechnen. Die Leistungen sind deutlich besser als die der gesetzlichen Kassen: Neben freier Arzt- und Krankenhauswahl gehört die Unterbringung in einem Ein- oder Zweibettzimmer bei einem Krankenhausaufenthalt zum Standard der privaten Krankenversicherungen. Weitere Extraleistungen sind möglich, erhöhen allerdings die Versicherungsprämien.

Bei einer privaten Versicherung sollte man allerdings die Zeit nach dem Studium stets im Auge behalten. Mit einem Verdienst unter 45.900 Euro jährlich ist ein Verbleib in einer privaten Krankenversicherung für Nicht-Selbständige unmöglich. Die vorher eingezahlten Altersrückstellungen lassen sich dann nur zeitlich begrenzt über eine kostenpflichtige Anwartschaft aufrecht erhalten.
Wer allerdings nach dem Studium gleich mit einem Monatsgehalt von über 3.862,50 Euro brutto startet, kann in der Privaten Krankenversicherung bleiben. Nur die wenigsten dürften jedoch einen solchen Traumstart hinlegen.

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