Krankenversicherungen: Im Studium kann sich viel ändern

30 Jahre und immer noch Student

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Versicherungsrechtlich gilt man ab 30 Jahren nicht mehr als Student. Das gleiche gilt, wenn das 14. Fachsemester beendet wurde. Eine Krankenversicherung für Studenten ist unter diesen Bedingungen in der Regel nicht mehr möglich. Es gibt aber zum Glück einige Ausnahmen, die eine längere Mitgliedschaft in der günstigen studentischen Krankenversicherung ermöglichen.

Neben einer Schwangerschaft, fallen hierunter auch Kinderbetreuung, längere Erkrankungen oder Behinderung, nicht selbst zu verantwortende Verzögerungen im Studium (z.B. wegen einer Erkrankung des Prüfers oder einem fehlendem Praktikumplatz), vorherige Ausbildung im zweiten Bildungsweg, Aufbau- oder Zweitstudium, Mitarbeit in der universitären Selbstverwaltung sowie die „Verhinderung der Studienaufnahme aus politischen Gründen“. Auch der Wehr-/Zivildienstzeit erhöht die Altersgrenze. Selbst wenn man ein Studium wegen einer Krankheit abbricht und später erneut anfängt zu studieren, verlängert sich die Frist.

Wer nicht auf eine Ausnahmeregelung hoffen kann, muss sich Gedanken über seine zukünftige Krankenversicherung machen. Soll das Studium fortgesetzt werden, stehen zwei Alternativen zur Verfügung: Entweder man wird freiwilliges Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse oder versichert sich bei einer privaten Krankenversicherung.
Wer verheiratet ist, kann sich als dritte Möglichkeit kostenlos über seinen Ehepartner versichern, wenn dieser Mitglied einer gesetzlichen Kasse ist.

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