Krankenversicherungen: Im Studium kann sich viel ändern

Studenten-Tarif der gesetzlichen Kassen

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Wer die Altersgrenze von 25 Jahren erreicht hat oder für die Familienversicherung zu viel verdient, muss sich selbst versichern. Nun sollte man sich entscheiden, ob man gesetzlich oder privat versichert sein will. Die Beiträge für Studenten zur gesetzlichen Pflichtversicherung sind bei allen Kassen gleich hoch (z.Zt. 54,52 Euro pro Monat). Wer BAföG bezieht, hat einen Anspruch auf zusätzliche monatliche Zahlungen, um die Krankenkassenbeiträge auszugleichen.

Die studentische Krankenversicherung endet in dem Semester, in dem man 30 Jahre alt wird oder aber mit dem Ende des 14. Fachsemesters. Außerdem muss man für die studentische Krankenversicherung dem „Erscheinungsbild nach Student“ sein – wie es im schönsten Bürokratendeutsch heißt. Das bedeutet, dass „die Zeit und Arbeitskraft überwiegend vom Studium in Anspruch genommen wird“. Wer in mehr als 26 Wochen pro Jahr über 20 Stunden die Woche arbeitet, gilt versicherungsrechtlich nicht mehr als Student sondern als Arbeitnehmer.

Ausgeschlossen von den günstigen Tarifen sind außerdem Studenten, die „hauptberuflich selbständig tätig“ sind. Von einer solchen hauptberuflichen Tätigkeit gehen die Versicherungen aus, wenn ein Student Arbeitnehmer beschäftigt, mehr als 18 Stunden in der Woche mit der Arbeit als Selbständiger verbringt oder die Selbständigkeit bereits vor dem Studium begann und nun in gleichem Umfang fortgesetzt wird.

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