Krankenversicherungen: Im Studium kann sich viel ändern

Familienversicherung

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Ist ein Elternteil Mitglied in einer gesetzlichen Krankenkasse, können Familienmitglieder kostenlos mitversichert werden. Auf diese Art sind die Meisten auch während der Schulzeit versichert. Doch die kostenlose Mitversicherung hat ihre Grenzen. Wer regelmäßig mehr als 20 Stunden die Woche arbeitet oder ständig mehr als 400 Euro hinzuverdient, fliegt raus. Für Jobs während der Semesterferien gilt diese Regelung jedoch normalerweise nicht.

Die Mitversicherung endet automatisch mit dem 25. Geburtstag. Die Zeit des Wehr- oder Zivildienstes erhöht die Altersgrenze ebenso wie ein freiwilliges ökologisches oder soziales Jahr. Es gibt noch weitere Ausnahmen, die im Einzelfall eine Verlängerung der Frist bewirken können, z.B. Schwangerschaft und langandauernde Erkrankungen.

Studierende mit einer Behinderung können auf unbegrenzte Zeit über ihre Familie krankenversichert sein. Wer mit einer Behinderung dauerhaft über die Eltern versichert bleiben will, sollte die Details aber am besten mit der Versicherung seiner Eltern klären.

Verheiratete Studenten haben die Möglichkeit sich über Ihren Ehepartner zu versichern, vorausgesetzt dieser ist Mitglied einer gesetzlichen Kasse. Eine Altersgrenze besteht nicht. Kinder einer gesetzlich versicherten Studentin sind von Geburt an kostenlos in der Krankenkasse der Mutter mitversichert.

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