Krankenversicherungen: Im Studium kann sich viel ändern

Krankenversicherungen waren bislang kein Thema? Das kann sich während eines Studiums schlagartig ändern. Spätestens mit 25 muss man die Weichen für die Zukunft in der Krankenversicherung stellen.

Kein Studium ohne Versicherungsnachweis

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Mit der Immatrikulation fängt es an: Hier sind nicht nur Abi-Zeugnis und Zulassungsbescheid gefordert, sondern auch ein Nachweis der Krankenversicherung – ohne ist ein Studium nicht möglich. Die Krankenversicherungspflicht gilt für die gesamte Studienzeit, sonst droht schlimmstenfalls die Exmatrikulation.

Für Studierende, die in der gesetzlichen Familienversicherung ihrer Eltern versichert sind, ist die Krankenkassenfrage erst einmal kein Problem. Bei privat Krankenversicherten sieht dies aber anders aus. Denn alle Studenten an deutschen (Fach-) Hochschulen sind zuerst einmal Pflichtmitglieder einer gesetzlichen Krankenversicherung. Wer privat versichert ist, kann sich von der Versicherungspflicht in den ersten drei Monaten nach Beginn des Studiums befreien lassen.

Nur dann ist es möglich, die private Krankenversicherung fortzusetzen. Die Befreiung gilt für das gesamte Studium und kann nicht widerrufen werden. Wenn man also einmal von der Versicherungspflicht befreit ist, kann man während des gesamten Studiums nicht mehr in die gesetzliche Krankenversicherung zurück.

Aber auch bei gesetzlich Versicherten stehen während der Studienzeit Entscheidungen an. Es gibt generell drei verschiedene Möglichkeiten, als Student über eine gesetzliche Kasse versichert zu sein: Die kostenlose Familienmitversicherung, die günstige studentische Krankenversicherung und die relativ teure freiwillige Krankenversicherung.

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