Krankenversicherung – Was ändert sich ab Januar 2009?

Ob gesetzlich oder privat versichert, ab Januar 2009 treten für die Versicherten beider Krankenkassenzweige weitreichende Änderungen in Kraft.

Während für gesetzlich Versicherte eine Versicherungspflicht schon seit April 2007 besteht, müssen sich ab Januar 2009 auch diejenigen, die der privaten Krankenversicherung zuzuordnen sind, versichern lassen.

"Wer jetzt noch keine Krankenversicherung hat, muss sich umgehend um seinen Versicherungsschutz kümmern, sonst drohen hohe Nachzahlungen", rät Dörte Elß von der Verbraucherzentrale Berlin.

Kernstück des Gesundheitsfonds, der zum 1.1.2009 eingeführt wird, ist die Angleichung der Krankenkassenbeiträge einheitlich auf 15,5 %. Inwieweit die Krankenkassen von der Möglichkeit, Zusatzbeiträge zu erheben oder Prämien auszuzahlen, Gebrauch machen, wird sich im Laufe des nächsten Jahres zeigen.

Bei gleichem Beitragssatz der Kassen, soll der Wettbewerb nunmehr noch stärker über die Angebote bzw. Leistungen der einzelnen Kassen erfolgen. "Hier lohnt sich ein Vergleich", rät Dörte Elß.

Der Wahltarif-Krankengeld und die damit verbundene Absicherung des Krankengeldes für bestimmte Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherungen wie z.B. Selbstständige, unständig und kurzfristig Beschäftigte wird – ehe er noch wirksam wird – schon wieder überarbeitet.

Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Berlin

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