Krankentagegeld – Wie können sich Selbständige ab 2009 versichern?

Krankentagegeld - Wie können sich Selbständige ab 2009 versichern? Zum Jahreswechsel treten weitere Änderungen der Gesundheitsreform in Kraft. Die Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen bleiben für die meisten Versicherten erhalten. Anders steht es um Selbständige, die freiwillig gesetzlich versichert sind. Sie haben ab dem 1. Januar 2009 keinen Anspruch mehr auf Krankentagegeld. Wie sich Selbständige im Krankheitsfall absichern können erfahren Sie hier.

Selbständige verlieren Anspruch auf Krankentagegeld

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(una) Bisher galt für freiwillig Versicherte ein erhöhter Beitragssatz, der das Krankentagegeld sicherte. Im Krankheitsfall zahlte die Versicherung pro Krankheitstag einen vereinbarten Betrag um den Verdienstausfall auszugleichen. Diese Leistung wird zum 1. Januar 2009 abgeschafft. Alle freiwillig gesetzlich Versicherten zahlen dann den ermäßigten Beitrag von 14,9 Prozent, Pflichtversicherte zahlen einheitlich 15,5 Prozent. Weitere Informationen zum einheitlichen Beitragssatz finden Sie hier

Der Wegfall des Krankentagegeldes trifft Selbständige besonders hart, da sie im Gegensatz zu Angestellten im Krankheitsfall keine Lohnfortzahlung erhalten. Bei längerem Verdienstausfall droht im schlimmsten Fall das finanzielle Aus. Eine Zusatz-Versicherung kann helfen, den Lebensstandard während einer Krankheit zu halten und die berufliche Existenz zu sichern.

Wer als Selbständiger seinen Versicherungsschutz für das Krankentagegeld weiterhin aufrechterhalten will, sollte deshalb bis zum Jahresende handeln. Wer erst im nächsten Jahr eine Zusatzversicherung bei seiner gesetzlichen Krankenkasse abschließt muss möglicherweise eine viermonatige Wartezeit in Kauf nehmen, bevor der Versicherungsschutz greift.

Wie berechnen sich die Krankengeld-Wahltarife? Und welche Nachteile sind damit verbunden? Mehr dazu lesen Sie auf der folgenden Seite.

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