Können Spenden für Stiftungen unbegrenzt eingetragen werden?
Seit dem 1. Januar 2007 kann man eine Spende bis zu einer Million Euro als Sonderausgabe steuerlich absetzen. Der bisherige zusätzliche Abzugsbetrag von 20.450 Euro für Zuwendungen an Stiftungen wurde vom Gesetzgeber gestrichen.