Die bei Vertragsschluss geltenden Bedingungen bleiben für die gesamte Laufzeit der Versicherung erhalten, von daher können die Beiträge später nicht einfach erhöht werden. Lediglich im Rahmen von allgemeinen Beitragsanpassungen, die das Bundesaufsichtsamt für das Versicherungswesen genehmigen muss, kann es zu Beitragsänderungen kommen.
Treten aber beispielsweise nach Vertragsschluss Krankheiten auf, trägt die Versicherung das Risiko. Nur im Falle von Falschangaben bei Versicherungsschluss kann es auch nachträglich zu Beitragserhöhungen kommen.