Know-how rund um die Wohnungsbauprämie

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Häuslebauer hergehört: Die Wohnungsbauprämie ist eine staatliche Förderung, die man bei Abschluss eines Bausparvertrags beantragen kann. Sie kann von jedem Bürger mit Vollendung des 16. Lebensjahres in Anspruch genommen werden, der in Deutschland lebt. Wer sich den Traum von einer eigenen Immobilie erfüllen möchte, sollte die Wohnungsbauprämie so früh wie möglich in Anspruch nehmen – dazu gibt es hier das nötige Wissen:

Wie reicht man den Antrag auf eine Wohnungsbauprämie ein?
Den Antrag auf die Wohnungsbauprämie beantragen Sie über die Bausparkasse, bei der Sie auch Ihren Sparvertrag zum Bausparen abgeschlossen haben. In der Regel können Sie den ausgefüllten Antrag an Ihre Bausparkasse per Post schicken oder Ihrem Berater vor Ort übergeben – eine gute Gelegenheit, ihm dabei weitere Fragen rund um Bausparverträge, Bauspardarlehen oder die Bausparsumme zu stellen. Achtung: Bausparverträge, die als vermögenswirksame Leistungen abgeschlossen wurden, sind von der Wohnungsbauprämie ausgeschlossen. Sie werden schon mit der Arbeitnehmer-Sparzulage in Höhe von neun Prozent gefördert.

Wer hat Anspruch auf eine Wohnungsbauprämie?
Eine Wohnungsbauprämie steht Ihnen zu, wenn Sie im Laufe des Sparjahrs das 16. Lebensjahr vollendet haben und Bausparer sind.

Wie viel Wohnungsbauprämie kann man erhalten?
Die Höhe Ihrer Wohnungsbauprämie beträgt 8,8 Prozent der jährlich maximal förderungsfähigen Beiträge. Wenn Sie alleinstehend sind, sind dies bei maximal 512 Euro 45,06 Euro, bei Verheirateten bei maximal 1.024 Euro 90,11 Euro. Wichtig ist, dass in einem Jahr mindestens 50 Euro förderungsfähig sein müssen. Mehr Informationen über die Wohnungsbauprämie sowie über die Bausparsumme oder ein Bauspardarlehen gibt es auf dieser Website hier.

Wie hoch sind die Einkommensgrenzen für eine Wohnungsbauprämie?
Das zu versteuernde Einkommen darf bei Alleinstehenden 25.600 und bei einem Ehepaar 51.200 Euro nicht übersteigen.

Zu welchem Zeitpunkt wird die Wohnungsbauprämie von der Finanzverwaltung gezahlt?
Sie bekommen die im Laufe der Jahre angesammelte Wohnungsbauprämie erst ausgezahlt, wenn der Bausparvertrag wohnungswirtschaftlich verwendet wird. Also wenn Sie eine Immobilie kaufen oder renovieren. Für Bausparbeiträge, die erst nach einer wohnungswirtschaftlichen Verwendung gezahlt worden sind, wird die Wohnungsbauprämie direkt nach Bearbeitung des Prämienantrags zugunsten Ihres Bausparvertrags angewiesen.
Bei Bausparverträgen, die vor dem 1. Januar 2009 abgeschlossen wurden und bei denen bis zum 31. Dezember 2008 ein Betrag in Höhe der Regelsparrate bezahlt wurde, gilt eine Art Sonderregelung: Die Überweisung zugunsten Ihres Bausparvertrags erfolgt in diesem Fall, wenn der Bausparvertrag zugeteilt wurde, die Festlegungsfrist von sieben Jahren seit Abschluss des Vertrags überschritten oder in unschädlicher Weise über den Bausparvertrag verfügt wurde.
Bei Bausparbeiträgen, die erst nach Ablauf der Festlegungsfrist von sieben Jahren beziehungsweise auf bereits zugeteilte Bausparverträge eingezahlt worden sind, wird die Wohnungsbauprämie schon nach der Bearbeitung des Prämienantrags zugunsten Ihres Bausparvertrags überwiesen.

Abbildung 1: © pixabay/ moerschy Lizenz: CC0 Public Domain

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