Kfz-Versicherung: Wechslergeschäft konzentriert sich auf Jahresende

Versicherungen müssen ihren Kunden ab diesem Jahr Erhöhungen ihrer Kfz-Versicherungsprämien bei gleicher Leistung einen Monat vor Prämienerhöhung mitteilen. Dies sieht das neue Versicherungsvertragsgesetz (VVG) vor.

Der Kfz-Direktversicherer DA Direkt geht dabei einen Schritt weiter. Er versendet die Beitragsrechnungen für das Jahr 2009 an alle Kunden einen Monat vor Wirksamwerden und damit auch an jene Kunden, deren Beiträge sich nicht verändern.

Alle Versicherten haben so genügend Zeit, um zwischen Rechnungseingang und Prämienfälligkeit ihre Rechnung zu prüfen – unabhängig davon, ob sich ihr Beitrag verändert oder nicht.

"Wir sehen dies als eine verbraucherfreundliche Regelung, der wir gerne für alle unsere Kunden nachkommen", erklärt Norbert Wulff, Vorstand der Kfz-Direktversicherung DA Direkt.

Frühe Information verkürzt Sonderkündigungsphase Aufgrund der zeitlichen Vorgaben hinsichtlich des Rechnungsversands für die gesamte Branche wird nach Einschätzung der DA Direkt-Experten die Phase der Sonderkündigungen bis Ende des Jahres beendet sein; deutlich früher als bisher.

Kfz-Versicherungen können einen Monat vor der Hauptfälligkeit – in der Regel der 1. Januar – gekündigt werden. Zudem besteht ein sogenanntes Sonderkündigungsrecht bei Tarifanpassung oder bei Beitragserhöhung durch Regional- und Typenklassenänderungen.

Auch hier kann bis zu einem Monat nach Bekanntgabe der Prämienerhöhung gekündigt werden. "Das Wechslergeschäft wird sich dadurch noch stärker als bisher auf die letzten Wochen des Jahres konzentrieren", so Wulff.

Umsetzung der Informationspflichten

Der größte deutsche Kfz-Direktversicherer hat seine Kunden bereits vor kurzem über die grundlegenden Neuerungen des Versicherungsvertragsgesetzes informiert.

In einer tabellarischen Gegenüberstellung, der sogenannten Synopse, wurden die konkreten Veränderungen bezüglich des Vertrags aufgezeigt und kundenfreundlich erläutert. Eine weitere Informationspflicht laut neuem VVG ist die Produktinformation für Neukunden.

Dieses Produktinformationsblatt soll die wichtigen Informationen des Versicherungsvertrags der gewählten Versicherung zusammenfassen.

"Unabhängige Experten unterstreichen, dass die DA Direkt mit der Aufbereitung der VVG-Änderungen und der aktiven Kundenansprache eine transparente und verständliche Informationspolitik verfolgt.

Für uns ist das selbstverständlich und wir hoffen, dass alle Versicherer dies beherzigen, geht es doch auch um das Vertrauen der ganzen Branche", betont Wulff.

Pressemitteilung er DA Direkt Versicherung

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