Kfz-Versicherung: Wechseltermin nicht verschlafen

Kfz-Versicherung: Wechseltermin nicht verschlafen Es gibt wenige Möglichkeiten, mit kleinem Aufwand viel Geld zu sparen. Eine davon bietet sich jährlich den Autobesitzern. Lediglich die Kündigung des alten und die Auswahl eines günstigeren Versicherungsvertrages sind dafür nötig.

2010: Stichtag ist der 30. November

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(tel) In der Regel sind Kfz-Versicherungen Jahresverträge mit einer Kündigungsfrist von einem Monat zum Jahresende. Eine Kündigung muss also bis zum 30. November beim Kfz-Versicherer sein.

Die Kündigung sollte nicht ausschließlich per Mail oder Fax losgeschickt werden. Um als Kunde nachweisen zu können, dass die Kündigung rechtszeitig angekommen ist, sollte sie per Einschreiben mit Rückschein auf den Weg gebracht werden. Am einfachsten wird es, wenn Sie unsere Musterkündigung nutzen.

Kündigung auch nach dem Stichtag noch möglich

Haben Sie den Kündigungstermin verpasst, besteht für die Dauer von einem Jahr keine Möglichkeit mehr den Versicherungsvertrag zu kündigen und zu einer günstigeren Versicherung zu wechseln. Dann bleibt nur noch der Umweg über das Sonderkündigungsrecht. Das steht Ihnen zu, wenn Sie Ihr Fahrzeug wechseln, Ihre Versicherung die Prämien erhöht oder auch nach einem Schadensfall. Dabei spielt es keine Rolle, ob der Versicherer den Schaden reguliert. Im Schadensfall hat gleichzeitig auch die Versicherung ein außerordentliches Kündigungsrecht. Kündigt der Versicherte im Schadensfall, muss die Versicherung die vorab gezahlten Beiträge anteilig zurück erstatten. Dies wurde 2009 geändert. Bis Ende 2008 mussten Beiträge nur zurück überwiesen werden, wenn die Versicherung nach einem Schaden kündigte.

2009 traten für Kunden erfreuliche Neuerungen in Kraft. Welche das waren, erfahren Sie auf der nächsten Seite.

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