Kfz-Versicherung: Notregelung bei Ineas und LadyCarOnline

„Zur Zeit können wir Ihr Anliegen nicht bearbeiten. Bitte entschuldigen Sie diese Unannehmlichkeit.“ Dieser Satz erscheint, wenn man sich bei Ineas bzw. LadyCarOnline die Prämie für einen Kfz-Versicherungstarif berechnen lassen möchte. Der Grund: Der Mutterkonzern, die International Insurance Corporation (IIC) NV ist in finanzieller Schieflage und in den Niederlande unter Aufsicht gestellt worden. Was bedeutet das für die Versicherten?

Die Notregelung über IIC / Ineas

[!–T–] (tel) Am 24. Juni 2010 hat das Landgericht Amsterdam bestimmt, dass die Notregelung im Sinne von Artikel 3:161 des niederländischen Gesetzes über die Finanzaufsicht auf die International Insurance Corporation (IIC) NV in Amsterdam angewendet wird. Das Gericht gibt als Grund an, der Versicherer erfülle nicht die gesetzlichen Solvabilitätsanforderungen und habe eine nicht ausreichende Liquidität.

Dieser Beschluss betrifft auch Versicherte in Deutschland. IIC vertreibt unter den Namen Ineas und LadyCarOnline Kfz-Versicherungen, hauptsächlich über das Internet. In den Niederlanden, Deutschland, Frankreich und Spanien sind demnach rund 90.000 Versicherungsverträge betroffen. Die Notregelung gilt automatisch in allen diesen Ländern und daher auch für alle Versicherungsnehmer.

Was passiert mit den Versicherungsverträgen?
Die Befugnis den Versicherer zu vertreten liegt nun bei den Verwaltern. Der bisherige Vorstand und andere Vertreter des Unternehmens können jetzt nicht mehr in die Geschicke des Unternehmens eingreifen. Erstes Ziel der Verwalter wird es sein, die Ineas Versicherungsverträge auf andere Versicherer zu übertragen. Die Verhandlungen hierzu laufen bereits, wie auf der Internetseite der Ineas zu vernehmen ist. Sobald es Ergebnisse gibt, will man diese veröffentlichen.

Versicherungen bleiben in Kraft
Die wichtigste Nachricht vorweg: Die Versicherungsverträge von Ineas bzw. LadyCarOnline bleiben weiterhin in Kraft. Das bedeutet, die Versicherungsprämien bleiben weiterhin fällig und werden abgebucht.

Die Regelung der Schadensfälle wird weiterhin von IIC bearbeitet, das heißt alle Ansprüche aus den Verträgen können wie gewohnt über die Internetseite der Ineas gestellt werden. Jedoch gilt es hier Ausnahmen zu beachten.

Bei Haftpflichtansprüchen garantiert der Garantiefonds der Verkehrsopferhilfe e.V. die Zahlung von Schadenersatzansprüchen. Im Falle eines Unfalls für den ein Versicherungsnehmer von Ineas rechtlich haftbar gemacht wird, beraten sich die Verwalter mit der Verkehrsopferhilfe über die effiziente Abwicklung der Schäden. Die Ansprüche sind weiterhin über die Ineas-Internetseite einzureichen. Weitere Informationen: www.verkehrsopferhilfe.de

Anders stellt sich die Lage bei Kasko-Schadensersatzansprüchen dar. Denn hier steht kein Garantiefonds bereit, der einspringen könnte. Das Versicherungsunternehmen weist jedoch darauf hin, dass Schäden, die vor oder während der Notregelung eingetreten sind, aus den Mitteln der IIC gezahlt werden. Noch sei es aber ungewiss ob Kaskoschäden in vollem Umfang erstattet werden können. Da es dem Versicherer während der Notregelung jedoch nicht erlaubt ist, Rechnungen von Werkstätten direkt zu bezahlen, muss der Versicherte diese zunächst selbst übernehmen und dann bei der IIC einreichen.

Die Ineas Pannenhilfe und Assistance-Leistungen bleiben unverändert bestehen.

Alle genannten Maßnahmen gelten für die gegenwärtige Situation. Sie können aufgrund der unsicheren Lage von den Verwaltern angepasst werden. Versicherte von Ineas bzw. LadyCarOnline sollten sich also regelmäßig über das weitere Prozedere informieren. Wichtige Entwicklungen sollen auf der Ineas-Internetseite veröffentlichet werden.

Schreibe einen Kommentar

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht.
* Pflichtfelder

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.