Kann man Kosten für Fortbildungsmaßnahmen geltend machen?

Wenn man Kurse, Lehrgänge, Seminare, eine Tages- oder Abendschule besucht oder sich umschulen lässt, um die beruflichen Kenntnisse zu erweitern oder auf den neuesten Stand zu bringen, kann man die anfallenden Reise-, Übernachtungs- und Verpflegungskosten in voller Höhe von der Steuer absetzen.

Auch Teilnahmegebühren, Prüfungskosten und Aufwendungen für Lern- und Arbeitsmaterial sind anrechenbar. Der Steuervorteil gilt allerdings nur, wenn entsprechende Belege vorhanden sind.

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