Seit 2007 kann man bis zu 6.000 Euro an Betreuungskosten in der Anlage Unterhalt der Einkommensteuererklärung eintragen.
Von den Kosten wird allerdings nur ein Fünftel angerechnet, im Höchstfall also 1.200 Euro. Belege über die entsprechenden Betreuungskosten müssen gesammelt und beigefügt werden.